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Hausverwaltung
Zertifizierter Immobilienverwalter - Wichtige Informationen für Wohnungseigentümer

Seit Dezember 2023 ist nur noch ein „zertifizierter Immobilienverwalter” der gesetzlichen Vorgabe einer ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend erlaubt. 

Die Einführung des Begriffs "zertifizierter Immobilienverwalter" im Dezember 2020 durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) markiert einen bedeutenden Schritt hinsichtlich einheitlicher Qualifikation und Professionalisierung der Branche. Gemäß § 26a des WEG handelt es sich hierbei um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter, der durch eine Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen wird. Diese Zertifizierung wurde über viele Jahre von verschiedenen Berufsverbänden, darunter dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), gefordert, um eine standardisierte Qualifikation für Immobilienverwalter und eine klare Definition ihrer Aufgaben zu etablieren.

Welche Kriterien muss ein zertifizierter Immobilienverwalter erfüllen?

Jede Person, die die entsprechende Prüfung vor der IHK erfolgreich abgelegt hat, darf sich als zertifizierter Immobilienverwalter bezeichnen. Die Prüfung, die seit 2021 eine mündliche und eine schriftliche Komponente beinhaltet, deckt verschiedene Themen ab, darunter das Wohnungseigentumsrecht, Immobilienwirtschaft und Mietrecht.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Prüfungspflicht: Volljuristen, Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte und Personen mit einem akademischen Studienabschluss im Immobilienrecht sind von der Prüfung befreit. Erfahrene Immobilienverwalter, die nachweislich langjährige Erfahrung vorweisen können, werden ebenfalls nicht zur Prüfung herangezogen. Ziel dieser Ausnahmen ist es, neben dem Nachweis  auch die Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit den Herausforderungen der modernen Immobilienverwaltung zu honorieren.

Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die Einführung des zertifizierten Immobilienverwalters ausschließlich für die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften gilt. Gewerbliche Verwalter können weiterhin ohne Zertifizierung im Rahmen von Mietverwaltungen tätig sein.

Die Kosten für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter werden in der Begründung der Verordnung auf durchschnittlich 340 Euro geschätzt – in Anlehnung an die entsprechenden Kosten für die Prüfung von Versicherungsvermittlern.

Der finanzielle Aufwand für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter beläuft sich auf etwa 340 Euro. Diese Schätzung orientiert sich an den vergleichbaren Kosten für die Prüfung von Versicherungsvermittlern.

Die Zertifizierung entbindet Hausverwalter nicht von Weiterbildungspflicht

Trotz der Zertifizierungspflicht bleibt die seit 2018 geltende Weiterbildungspflicht der Gewerbeordnung bestehen. Gewerbliche Verwalter müssen alle drei Jahre eine Weiterbildung in der Immobilienverwaltung nachweisen, die einen Umfang von mehr als 20 Stunden hat.

Was bedeutet die neue Regelung für Gemeinschaften von Wohnungseigentümern?

Als Eigentümer-Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es gemäß WEG das Recht tauf die Bestellung eines zertifizierten Immobilienverwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Nichtbestellung eines zertifizierten Immobilienverwalters bedeutet demnach, dass keine ordnungsgemäße Verwaltung vorliegt, zu der eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG-Recht verpflichtet ist, sofern dies nicht anders geregelt wird.

Kleine Eigentümergemeinschaften mit weniger als acht Sondereigentumsanteilen und wenn einer der Eigentümer zum Verwalter bestellt wurde, ist von der Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Immobilienverwalters im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung befreit.

Bis Juni 2024 gibt es jedoch eine Übergangsfrist für WEG-Verwalter, die bereits bestellt sind. Danach, sowie für neue Verwaltungsaufträge muss zwingend eine Zertifizierung vorliegen.

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